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BAFA Förderung Beratung

BAFA-Förderung für EcoVadis-Beratung: Voraussetzungen und Antragsweg

Unter Umständen kann externe Unternehmensberatung über das BAFA bezuschusst werden. Was das für eine EcoVadis-Beratung bedeutet, wovon es abhängt und wie der Antragsweg aussieht.

Sophia Wagner
Sophia Wagner 4 Min. Lesezeit

Das BAFA-Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows” bezuschusst externe Unternehmensberatung für KMU. Ob eine EcoVadis-Beratung im konkreten Fall darunter fällt, hängt von der Ausgestaltung des Mandats und der Prüfung durch das BAFA ab; eine pauschale Zusage gibt es nicht. Wo eine Förderung greift, übernimmt sie je nach Konstellation einen Teil der Beratungskosten (die Fördersätze für kleine Unternehmen liegen am oberen Ende).

Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich gelten KMU-Kriterien:

  • Weniger als 250 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder Bilanzsumme unter 43 Mio. €
  • Mindestens ein Jahr am Markt
  • Sitz in Deutschland

Der Zuschuss richtet sich nach Region und Unternehmenssituation:

  • Junges Unternehmen (< 2 Jahre): bis 80 % auf max. 4.000 € Beratungswert
  • Bestandsunternehmen: bis 50 % auf max. 3.000 € Beratungswert
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: bis 90 % auf max. 3.000 € Beratungswert

Voraussetzung: zugelassene Beratung

Die Beratung muss von einem BAFA-akkreditierten Berater durchgeführt werden. Diese Akkreditierung ist keine Selbstaussage, sondern eine externe Qualitätsprüfung: Das BAFA prüft Qualifikation, Erfahrung und vergangene Mandate, bevor ein Berater zugelassen wird.

sustenico ist seit 2023 als BAFA-Beratungsorganisation gelistet. Die Akkreditierung wird jährlich erneuert.

Antragsweg in 5 Schritten

  1. Beratungsangebot einholen vom akkreditierten Berater
  2. Antrag stellen über das BAFA-Online-Portal, vor Beratungsbeginn (wichtig!)
  3. Förderzusage abwarten: typischerweise 2–4 Wochen
  4. Beratung durchführen und durch das BAFA-Berichts-Template dokumentieren
  5. Verwendungsnachweis einreichen. Auszahlung erfolgt direkt an Sie, nicht an den Berater

Was häufig schiefgeht

Drei typische Fehler:

  • Beratung beginnt vor Antragstellung: Förderung verfällt vollständig
  • Bericht nicht im BAFA-Format: Nachforderungen verzögern die Auszahlung
  • De-minimis-Grenze überschritten: falls bereits andere Förderungen liefen

Was Sie tun sollten

Wenn Sie eine Beratung in Erwägung ziehen: Prüfen Sie eine mögliche BAFA-Förderung mit. Wo sie greift, senkt sie die Netto-Investition zusätzlich zu dem, was sich ohnehin betriebswirtschaftlich rechnet. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall gefördert wird, klärt sich am besten vor Beginn der Beratung.

In der kostenlosen Erstberatung klären wir routinemäßig mit, ob die Förderung in Ihrem Fall greift.

Sophia Wagner

Geschrieben von

Sophia Wagner

Consulting & Operations

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