„Für die Ausschreibung brauchen wir bis Freitag Ihre EPD.” Drei Zeilen, kein Anhang, Absender ein Planungsbüro. Die Mail landet im Vertrieb, wandert weiter in die Technik, und dort fragt jemand: Haben wir sowas?
Meistens nicht. Zwei Wochen später liegt ein fünfstelliges Angebot auf dem Tisch, und mit ihm die Frage, ob das wirklich sein muss.
Die Antwort hängt an etwas, das in der Anfrage fast nie steht: wofür der Planer die Zahlen einsetzen will. Wer das vor der Beauftragung nicht klärt, bezahlt mit einiger Wahrscheinlichkeit für ein Dokument, das im Projekt wenig bewirkt. Was eine EPD methodisch von einem PCF oder einem Ökobilanzbericht unterscheidet, haben wir im Artikel zu den vier CO₂-Nachweisen auseinandergenommen. Hier geht es um die Entscheidungen darunter.
Wer heute wirklich nach einer EPD fragt
Gebäudezertifizierungen. Im DGNB-System hängt das Kriterium ENV1.1 an der Gebäudeökobilanz, die weitestgehend mit spezifischen EPD-Daten gerechnet wird. LEED wird deutlicher, allerdings versionsabhängig: In v4.1 (BD+C, Credit MRc2, Option 1) braucht ein Projekt mindestens 20 dauerhaft verbaute Produkte von mindestens fünf Herstellern, und eine produktspezifische Typ-III-EPD zählt dabei 1,5-fach gegenüber anderen anerkannten Nachweisen. Unter v4.1 lassen sich Projekte nur noch bis 30. Juni 2027 registrieren. Im seit April 2025 geltenden LEED v5 ist der EPD-Nachweis in den Kredit MRc4 (Building Product Selection & Procurement) gewandert: Eine verifizierte EPD ist dort die Eingangsstufe, zusätzliche Punkte gibt es erst für nachgewiesene CO₂-Reduktion oder Gesundheitsangaben. Und MRc2 heißt in v5 „Reduce Embodied Carbon”, bezeichnet also etwas ganz anderes. Wer heute eine EPD beauftragt, sollte deshalb beim Kunden abfragen, unter welcher LEED-Version sein Projekt registriert ist.
BREEAM UK New Construction rechnet in Mat 02 mit Punkten: 1,5 für eine produktspezifische verifizierte EPD, 0,75 für eine herstellerspezifische Mehrproduktdeklaration, 0,5 für einen Branchendurchschnitt. Nötig sind mindestens 20 Punkte, je Materialklassifizierung zählen höchstens vier.
Lesen Sie diese Staffelung als das, was sie ist: eine Preisliste. Der Planer, der Ihr Produkt einbaut, bekommt für eine produktspezifische EPD das Dreifache dessen, was ihm ein Branchendurchschnitt bringt.
Der Einkauf Ihrer Kunden. Bauunternehmen und Generalunternehmer bewerten ihre Lieferanten inzwischen systematisch, häufig über EcoVadis. Verwechseln Sie die beiden Anforderungen nicht. EcoVadis ist ein Rating, keine Zertifizierung nach einer Norm, und bewertet wird ausschließlich, was Sie belegbar dokumentiert einreichen. Eine EPD kann dort als Nachweis dienen, ersetzt aber keine Treibhausgasbilanz auf Unternehmensebene. Worauf Bau-Mittelständler in diesem Rating Punkte holen, haben wir gesondert aufgeschrieben.
Was die neue Bauproduktenverordnung ändert, und was nicht
Die novellierte EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 ist seit dem 8. Januar 2026 generell anwendbar. Ihr Anhang II listet 19 vorab festgelegte wesentliche Umweltmerkmale, die ausgewählten Indikatoren der EN 15804 entsprechen. Verpflichtend werden sie gestaffelt: die vier Klimawandel-Merkmale (a bis d) sofort, die Merkmale e bis m ab dem 9. Januar 2030, der vollständige Satz a bis s ab dem 9. Januar 2032.
Jetzt der Teil, der in Vertriebsgesprächen regelmäßig falsch ankommt. Das DIBt stellt klar: Aus der Verordnung folgt keine Pflicht zur EPD. Sie sieht ein eigenes Verfahren vor. Eine notifizierte Stelle prüft die Angaben zur ökologischen Nachhaltigkeit im System AVS 3+, und die validierten Werte stehen danach in der Leistungs- und Konformitätserklärung, nicht in einer EPD.
Dazu eine Bedingung, die den Zeitdruck relativiert. Die Pflicht greift nur dort, wo bereits eine Bewertungsgrundlage nach der neuen Verordnung existiert, also eine harmonisierte Norm, eine andere harmonisierte technische Spezifikation oder ein Europäisches Bewertungsdokument. Für Produkte unter Spezifikationen der alten Fassung gilt sie noch nicht. Den Fahrplan hat die Kommission im Dezember 2025 mit dem ersten CPR-Arbeitsplan 2026 bis 2029 vorgelegt, der erste Normungsauftrag ging an Zement. Für die meisten Produktgruppen heißt das: noch Zeit, aber ein absehbares Enddatum. Wie sich der Druck in der Branche insgesamt aufbaut, zeichnen wir im Überblick zu den Herausforderungen und Trends der Baubranche nach.
EN 15804, ISO 14025 und die Produktkategorieregeln
Die Grundlage ist ISO 14025, die Typ-III-Umweltdeklarationen regelt. Für Bauprodukte legt EN 15804 die Kernregeln darüber. Maßgeblich ist die Änderungsfassung EN 15804:2012+A2:2019, für neue EPDs verbindlich seit Oktober 2022. Ältere Deklarationen nach +A1 laufen bis zu ihrem Ablaufdatum weiter, ihre Ergebnisse dürfen aber nicht mit A2-Werten in einer Rechnung vermischt werden.
Was A2 praktisch ändert: Der Indikatorensatz umfasst 13 Kernindikatoren und sechs zusätzliche. Das Treibhauspotenzial wird in GWP-total, fossil, biogen und Landnutzungsänderung aufgeteilt, biogener Kohlenstoff im Produkt und in der Verpackung getrennt ausgewiesen. Auch die Systemgrenze ist gewachsen. Die Module C1 bis C4 für das Lebensende und Modul D für Vorteile und Lasten außerhalb der Systemgrenze sind verpflichtend zu deklarieren, eine reine Betrachtung bis zum Werkstor genügt also nicht mehr.
Darunter liegen die Produktkategorieregeln. Im IBU-Programm bestehen sie aus PCR Teil A mit den Rechenregeln und den Anforderungen an den Hintergrundbericht sowie aus PCR Teil B für Ihre Produktgruppe. Teil B entscheidet über die deklarierte Einheit, die Szenarien und die Nachweise, die Sie beibringen müssen. Existiert für Ihr Produkt noch kein Teil B, ist das kein Ausschlusskriterium, verlängert das Projekt aber spürbar. Verifiziert wird nach ISO 14025 durch einen unabhängigen Dritten, den der Sachverständigenrat des Programmbetreibers bestätigt hat.
Vier EPD-Typen, und warum der Typ über den Nutzen entscheidet
Das IBU unterscheidet Hersteller-Deklarationen und Herstellergruppen-Deklarationen, etwa von Verbänden. In beiden Fällen gibt es vier Ausprägungen:
- Spezifische EPD: ein konkretes Produkt aus einem Werk, gerechnet mit Ihren eigenen Daten.
- Durchschnitts-EPD: der Durchschnitt einer Produktfamilie, oft über mehrere Werke.
- Repräsentative EPD: ein typisches Produkt steht stellvertretend für die Klasse. Warum ausgerechnet dieses, müssen Sie begründen.
- Muster-EPD: deklariert wird das Produkt mit den höchsten Umweltwirkungen. Dieser Worst Case darf sogar virtuell sein, muss also gar nicht in Ihrem Sortiment stehen.
Bei den letzten dreien gilt dieselbe Bedingung: Die abgebildeten Produkte müssen dieselbe Funktion erfüllen und einer gemeinsamen Produktklasse angehören.
Die Muster-EPD ist der günstige Einstieg, gerade über einen Verband. Ihr Nachteil ist eingebaut. Sie schreibt Ihrem besten Produkt die Werte Ihres schlechtesten zu. Wenn Sie im Markt gerade damit antreten, dass Ihre neue Rezeptur deutlich weniger Treibhausgas verursacht, dokumentiert die Muster-EPD das Gegenteil.
Was eine EPD kostet
Die Gebühren des Programmbetreibers sind der transparente Teil. Beim IBU, Gebührenordnung gültig ab 1. September 2025, alle Beträge netto:
- Verifizierung und Bearbeitung einer neu berechneten EPD: 2.700 Euro
- Überarbeitung oder Aktualisierung einer bestehenden EPD: 1.500 Euro
- jede weitere gleichzeitig eingereichte EPD derselben Produktfamilie auf demselben Hintergrundbericht: 500 Euro
- EPD aus einem zugelassenen LCA-Tool oder individualisierte EPD: 450 Euro
- deutsche und englische Fassung gleichzeitig eingereicht: 350 Euro
Dazu ein jährliches Zeichenentgelt: 960 Euro für die erste gültige Deklaration, 480 für die zweite, 240 für die dritte, 180 für die vierte, danach 120 Euro je EPD. Ab der 21. Deklaration entfällt es. Das Programm setzt eine IBU-Mitgliedschaft voraus, deren Jahresbeitrag sich nach dem Umsatz staffelt: 600 Euro bis 1 Million Euro Umsatz, 1.950 Euro bis 25 Millionen, 5.400 Euro oberhalb von 100 Millionen. Wer die Mitgliedschaft vor Ablauf seiner EPD beendet, zahlt das dreifache Zeichenentgelt. Die Veröffentlichung in ÖKOBAUDAT und auf der ECO Platform ist für Mitglieder kostenfrei.
Der zweite Posten steht in keiner Gebührenordnung: die Ökobilanz samt Hintergrundbericht. Eine Bestandsaufnahme von BPIE und dena nennt für den Gesamtaufwand eines EPD-Projekts einschließlich Verifizierung bei einfachen Produkten 2.000 bis 6.000 Euro und bei komplexen 10.000 bis 30.000 Euro. Diese Werte stammen allerdings aus 2024, also aus der Zeit vor der IBU-Gebührenerhöhung. Wer über das IBU deklariert, erreicht das untere Ende dieser Spanne heute nicht mehr: Verifizierung, erstes Zeichenentgelt und Mitgliedsbeitrag summieren sich allein schon auf rund 4.300 Euro netto im ersten Jahr, und die Ökobilanz kommt obendrauf. Wie viel auf sie entfällt, hängt an der Zahl der Rezepturen und Werke und an der Qualität Ihrer Verbrauchsdaten.
Wie lange es dauert, und wo die Zeit verloren geht
Die Zahl, die Sie in älteren Übersichten finden, lautet drei bis sechs Monate. Die stimmt derzeit nicht. Das IBU schreibt in seiner eigenen FAQ, dass die Verifizierung idealerweise rund acht Wochen dauert, aktuell aber mit etwa sechs Monaten zu rechnen ist, weil der Nachfrage zu wenige Verifizierer gegenüberstehen. Allein dieser eine Schritt schöpft den alten Korridor also aus. Planen Sie von der Beauftragung bis zur veröffentlichten Deklaration lieber sechs bis zwölf Monate ein. Wie viel es am Ende wird, hängt an der Produktkomplexität, am Programmbetreiber und daran, ob eine passende PCR Teil B existiert.
Zwei Engpässe bestimmen den Zeitplan, und nur einen davon steuern Sie selbst. Die Wartezeit beim Verifizierer können Sie nur einkalkulieren. Die Datenerhebung im Werk dagegen liegt in Ihrer Hand, und dort geht in unseren Projekten die meiste vermeidbare Zeit verloren. Gebraucht werden Strom- und Wärmeverbräuche eines vollen Produktionsjahres, heruntergebrochen auf die Anlage statt auf den Standort, dazu Ausschussquoten, Verpackungsgewichte, Transportentfernungen der Vorprodukte und Rezepturen bis auf die Ebene der Rohstofflieferanten. In unseren Projekten sehen wir regelmäßig, dass die Zählerstruktur diese Aufteilung gar nicht hergibt. Eine Woche Vorprüfung, welche Daten das Werk überhaupt liefern kann, spart hinterher Monate.
Der teure Fehler: erst bestellen, dann fragen wofür
Der häufigste Fehler ist kein Rechenfehler. Er passiert vor dem Projekt, wenn der EPD-Typ nach Preis ausgewählt wird statt nach Verwendungszweck. Zwei Varianten davon kosten regelmäßig Geld.
Die erste: die Muster- oder Branchen-EPD, weil sie günstig war, obwohl der Zielmarkt Zertifizierungsprojekte sind. In LEED und BREEAM wird sie schwächer gewichtet, im DGNB-System wollen Planer die spezifischen Werte sehen. Der Vertrieb kann etwas vorzeigen, aber der Vorsprung Ihres Produkts taucht in keiner Projektrechnung auf.
Die zweite trifft Hersteller, die es besonders gründlich angehen: die produktspezifische EPD, beauftragt in der Erwartung, damit in öffentlich geförderten Projekten zu punkten. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), Voraussetzung für die höchste Förderstufe im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau, schreibt für die Gebäudeökobilanz Rechenwerte auf Basis generischer ÖKOBAUDAT-Datensätze vor. Ihre verifizierte, produktspezifische EPD lässt sich dort nach aktuellem Stand nicht einsetzen. Wie strittig das ist, zeigt ein Positionspapier der DGNB vom Juli 2026, das sechs Unternehmen aus Bau und Baustoffindustrie mittragen, unter anderem Holcim Deutschland, Schüco International und Goldbeck, und das genau diese Anerkennung fordert. Neutral ist die Absenderin dabei nicht, sie betreibt selbst das Zertifizierungssystem, das spezifische Daten verlangt. Solange die Anerkennung nicht kommt, gilt: Eine EPD hilft Ihnen bei DGNB, LEED und BREEAM. Im QNG hilft sie Ihnen derzeit nicht.
Beides ist mit einer Frage an den Kunden vermeidbar, die zwei Minuten dauert. In welches Bewertungssystem geht die Zahl?
Fünf Jahre Gültigkeit, und was sie vorzeitig beendet
Nach der Verifizierung gilt eine EPD ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre. Zwei Dinge daran werden unterschätzt.
Erstens läuft die Frist nicht einfach ab. Sie müssen die EPD vor Ablauf neu bewerten und verifizieren lassen, wenn sich in Ihrem Einflussbereich Wesentliches ändert, etwa am Produktionsprozess, an der Rohstoffbereitstellung oder an der Energieversorgung. Ein neuer Stromliefervertrag kann eine Deklaration inhaltlich überholen, lange bevor das Datum es tut.
Zweitens ist die Verlängerung nach fünf Jahren nicht zwangsläufig eine Neuberechnung. Ohne neue Rechnung geht es, wenn sich weder EN 15804 noch die PCR-Anleitungstexte Teil A und B signifikant geändert haben, die Hintergrunddatensätze nicht älter als zehn Jahre sind und die zugrunde liegenden Daten zu keinen signifikant anderen Ergebnissen führen. Sonst wird neu gerechnet, zum Preis einer Erstausstellung.
Wer mehrere Produkte deklariert, plant deshalb besser gebündelt. Fünf gleichzeitig eingereichte EPDs derselben Produktfamilie auf einem gemeinsamen Hintergrundbericht kosten in der Verifizierung 4.700 Euro. Nacheinander beauftragt sind es 13.500 Euro, denn der Rabatt setzt die gleichzeitige Einreichung voraus.
Bevor Sie eine EPD beauftragen
Der teuerste Teil eines EPD-Projekts ist selten die Rechnung des Programmbetreibers. Es ist die Schleife, die man dreht, weil vorher niemand geprüft hat, welcher Deklarationstyp zu den eigenen Kunden passt, ob eine PCR Teil B vorliegt und welche Daten das Werk hergibt.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Kundenanfrage eine produktspezifische EPD verlangt oder ob eine Verbandslösung reicht, buchen Sie ein 15-minütiges Erstgespräch. Lieber schriftlich? Dann liefert Ihnen der Potenzialcheck eine Ersteinschätzung. Wie wir Unternehmen der Bauwirtschaft darüber hinaus begleiten, zeigt unsere Beratung für die Baubranche.
Geschrieben von
Tim Keiler
Geschäftsführer
Häufige Fragen
Wann braucht ein Hersteller von Bauprodukten eine EPD?
Immer dann, wenn ein Abnehmer die Umweltdaten in eine eigene Rechnung einsetzen will. Das sind vor allem Gebäudezertifizierungen wie DGNB, LEED und BREEAM, in denen die Gebäudeökobilanz mit produktbezogenen Datensätzen gerechnet wird, dazu Planer und öffentliche Auftraggeber, die Umweltkennwerte in der Ausschreibung fordern. Eine gesetzliche Pflicht zur EPD gibt es dagegen nicht: Die novellierte EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 verlangt zwar gestaffelt die Deklaration von Umweltmerkmalen, sieht dafür aber ein eigenes Bewertungs- und Überprüfungsverfahren über eine notifizierte Stelle vor. Wer nur einzelne Kundenanfragen bedienen muss, kommt häufig auch mit einer Verbands- oder Muster-EPD aus.
Was kostet eine EPD für ein Bauprodukt?
Beim Programmbetreiber IBU kostet die Verifizierung und Bearbeitung einer neu berechneten EPD nach der ab 1. September 2025 gültigen Gebührenordnung 2.700 Euro netto. Dazu kommen ein jährliches Zeichenentgelt von 960 Euro für die erste gültige Deklaration und eine umsatzabhängige Mitgliedschaft ab 600 Euro im Jahr. Eine Bestandsaufnahme von BPIE und dena nennt für den Gesamtaufwand eines EPD-Projekts einschließlich Verifizierung bei einfachen Produkten 2.000 bis 6.000 Euro und bei komplexen 10.000 bis 30.000 Euro, diese Werte stammen jedoch aus 2024 und damit aus der Zeit vor der Gebührenerhöhung. Über das IBU ist das untere Ende dieser Spanne nicht mehr erreichbar, weil Verifizierung, Zeichenentgelt und Mitgliedsbeitrag im ersten Jahr bereits rund 4.300 Euro netto ausmachen und die Ökobilanz noch dazukommt. Günstiger wird es je Produkt, wenn Sie mehrere EPDs derselben Produktfamilie auf einem gemeinsamen Hintergrundbericht gleichzeitig einreichen: Dann berechnet das IBU jede weitere Deklaration mit 500 statt mit 2.700 Euro.
Wie lange ist eine EPD gültig?
Eine verifizierte EPD gilt ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre. Diese Frist ist keine Garantie: Ändern sich im Einflussbereich des Herstellers wesentliche Dinge wie Produktionsprozess, Rohstoffbezug oder Energieversorgung, muss die EPD schon vor Ablauf neu bewertet und verifiziert werden. Nach fünf Jahren ist eine Verlängerung ohne Neuberechnung möglich, wenn sich weder die Norm noch die Produktkategorieregeln signifikant geändert haben, die verwendeten Hintergrunddatensätze nicht älter als zehn Jahre sind und die zugrunde liegenden Daten zu keinen wesentlich anderen Ergebnissen führen. Andernfalls wird neu gerechnet, zum Preis einer Erstausstellung.
Was ist der Unterschied zwischen Muster-EPD, Durchschnitts-EPD und produktspezifischer EPD?
Sie unterscheiden sich darin, welches Produkt die deklarierten Zahlen beschreiben. Eine produktspezifische EPD bildet ein konkretes Produkt aus einem Werk mit dessen eigenen Daten ab. Eine Durchschnitts-EPD zeigt den Durchschnitt einer Produktfamilie, meist über mehrere Varianten oder Werke hinweg. Eine Muster-EPD deklariert das Produkt mit den höchsten Umweltwirkungen, also den Worst Case, und darf sich dabei sogar auf ein virtuelles Produkt beziehen. Für Gebäudezertifizierungen ist der Unterschied bares Geld wert: In BREEAM zählt eine produktspezifische verifizierte EPD 1,5 Punkte, ein Branchendurchschnitt nur 0,5.